Gefährliche Buchungssoftware
 

Ein irisches Unternehmen ist Weltmarktführer für Hostel-Software und Internet-Buchungen für Hostels. In den letzten Jahren stellte es die Hostel-Software als Download zur Verfügung. Mithilfe dieser Software werden von dem Gast folgende Daten gespeichert: Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Aufenthaltsdaten, gastspezifische Eingaben wie etwa auffälliges Verhalten (z. B. der Hinweis, dass der Gast nicht mit Frauen in einem Zimmer übernachten sollte), gekaufte Zusatzangebote (Städtetour etc.). Das irische Unternehmen hat den deutschen Hostel-Betreibern mitgeteilt, dass die Software in Zukunft ausschließlich online auf einer Internet-Plattform zur Verfügung gestellt wird. Die deutschen Hostels befürchten, dass das irische Unternehmen die ihm durch die Nutzung der Online-Software zugänglichen Daten vermarkten wird, außerdem könnte es Einblick in die wirtschaftliche Situation der Hostels gewinnen. Das irische Unternehmen bestreitet, entsprechende Interessen zu verfolgen.

Auch wenn das irische Unternehmen die ihm zugänglichen personenbezogenen Daten der Hostel-Gäste nicht vermarkten will und in Irland ein dem deutschen Recht entsprechendes Datenschutzniveau herrscht, müssen die deutschen Hostels beachten, dass eine Übermittlung von Gästedaten mangels Einwilligungserklärung der Betroffenen und wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage rechtswidrig wäre. Vor der Nutzung der Online-Software müssen sie mit dem irischen Unternehmen einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschließen, der die Datensicherheit regelt und sicherstellt, dass die Daten von dem Auftragnehmer nicht für eigene Zwecke verarbeitet werden. Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 2 BDSG i. V. m. § 126 a Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).

Eine Online-Hostel-Software darf nur benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass die personenbezogenen Daten der Hostel-Gäste nicht in falsche Hände geraten.

Quelle: Jahresbericht BlnBDI 2006

 
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