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Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz mit knappen Umsetzungsfristen |
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Auf Grund der vielen Datenschutzverstöße in den letzten Monaten sah sich der Gesetzgeber gezwungen, dass Datenschutzgesetz zu verschärfen. Bereits am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die so genannte BDSG-Novelle I verabschiedet, in der u.a. die Zulässigkeit der automatisierten Einzelentscheidungen, des Scoring und der Datenübermittlung an Auskunfteien neu geregelt werden sowie die Rechte des Betroffenen erweitert. Die BDSG-Novelle I tritt am 1. April 2010 in Kraft. Am Freitag den 10. Juli 2009 hat der Bundesrat die BDSG-Novelle II und III verabschiedet. Die Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Datenschutzorganisation und die Geschäftsprozesse der Unternehmen im Hotel- und Gaststättenwesen. Neben einer Änderung der Zulässigkeit der personalisierten Werbung werden auch der Beschäftigtendatenschutz und die Auftragsdatenverarbeitung rechtlich neu gestaltet. Hinzu kommen Informationspflichten für die Unternehmen bei Datenschutzpannen, erweiterte Kompetenzen der Aufsichtsbehörden und eine Stärkung der Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch Kündigungsschutz und der Anspruch auf Fort- und Weiterbildung. Diese Regelungen treten am 1. September 2009 in Kraft. Lediglich für die personalisierte Werbung gibt es eine Übergangsfrist bis 2012. |
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| Big Brother Award 2007 für Verbraucherschutz ging an die Hotellerie | |
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Der Big Brother Award 2007 in der Kategorie "Verbraucherschutz" geht an die Hotellerie für das Sammeln und zentrale Speichern höchstpersönlicher Informationen über ihre Gäste ohne deren Wissen. Ob Berater im Außendienst oder Urlauber im Ausland - in Hotels übernachten Millionen von Menschen. Hotelketten wie einzelne Hotels unterhalten ausgefeilte Systeme, die mit den Daten des Hotelgastes ein so genanntes "Pre-Stay-Marketing" betreiben. Fachleute zählen diese Systeme zu den umfangreichsten Datenanhäufungen, denn die Hotels speichern mitnichten nur die reinen Übernachtungsdaten, sondern auch, was der Gast im Fernsehen schaut, was er aus der Bar entnimmt oder nur das zusätzlich Kopfkissen. ... |
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| Auswirkungen des neuen Telemediengesetz | |
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Das neue Telemediengesetz (TMG) ist seit dem 01. März 2007 in Kraft getreten. Es fasst drei internetrelevante Gesetze in einem Gesetz zusammen. Das TMG vereint nun die Bestimmungen des Teledienstegesetzes (TDG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und einen Großteil des Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV) in sich. Zusammengefasst unter dem Begriff "Telemedien", behandelt das Gesetz grundsätzlich alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste. ... |
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