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Fördermitglied des Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. Für Mitglieder des Hotel- und Gaststättenverband e.V. bieten wir eine kostenfreie Erstberatung zur allgemeinen Datenschutzsituation an. Mehr dazu unter:
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Buchungssysteme in der Hotellerie |
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Ein Hotelzimmer zu buchen ist in unserer heutigen Informationsgesellschaft nicht mehr schwer. Dank dem Internet und geeigneten Software-Tools ist es möglich, den aktuellen Auslastungsstand von vielen Hotels abzufragen, zu reservieren oder gleich zu buchen. Über die Hälfte der Hotelzimmer werden bereits online gebucht! Doch was geschieht mit den Daten, die Benutzer bereitwillig in die Kontaktformulare auf den Webseiten der Hotels oder in Hotelreservierungsportalen eingeben und abschickt? Welchen Weg nehmen die Daten zum Benutzer, wo werden diese zwischengespeichert? Wer hat noch Zugriff auf die Daten? Das sind Fragen, die selten der Hotelier beantworten kann, ihm geht es im Grunde genommen nur um den zusätzlichen Service, den er seinem Gast bieten möchte. Aus datenschutzrechtlicher Sicht reicht das aber nicht aus. Bei jeder Anfrage oder Aktion werden personenbezogene Daten übertragen. Besonders kritisch muss die Datenübermittlung von den Internetseiten der Hotels hinterfragt werden. In den meisten Fällen sind sich die Hotels der Verantwortung im Umgang mit diesen Daten nicht bewusst. Insbesondere beim Einsatz von Buchungssystemen wird dem Kunden suggeriert, dass er die Buchungsanfrage auf den Seiten des ausgewählten Hotels vornimmt. Erst auf dem zweiten Blick ist erkennbar, dass die Buchung über die Server anderer Dienstleister ausgeführt wird. Anbieter dieser Online- Reservierungssysteme werden von der Web-Seite des Hotels über einen Link mit ihrem System so verbunden, dass dem Benutzer der Gesamtauftritt wie eine Einheit erscheint. Das Buchungssystem wird dem Webauftritt des Hotels angepasst, so dass keine fremden Farben oder Logos zur Irritation führen können. - Hier findet allerdings eine Auftragsverarbeitung durch Dritte statt! Was mit den Daten geschieht und welche Wege diese nehmen, wird dem Benutzer in den meisten Fällen nicht mitgeteilt. So hat die Untersuchung der Hotels ergeben, dass 76 Prozent der Hotels ihrer Unterrichtungspflicht nach § 13 TMG nicht nachkommen. Eine Datenschutzerklärung auf der Website des Hotels erfüllt die Unterrichtungspflicht uns ist eine vertrauensbildende Maßnahme im Rahmen des Webauftritts. Eine Untersuchung des Internetauftritts von 283 Berliner Hotels hat ergeben, dass 82 Prozent der Hotels über ein Kontaktformular verfügen. Hier können Interessenten unter anderem Informationsmaterial abfragen bzw. Zimmer reservieren oder buchen. 56 Prozent der Hotels bieten zudem den Service an, über ein Buchungssystem die Auslastung des Hotels per Klick abzufragen und direkt zu buchen. Weitere Möglichkeiten, im Internet ein Zimmer zu buchen, bieten Hotelreservierungsportale und zunehmend auch Internetauktionen. |
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