Für Mitglieder des Hotel- und Gaststättenverband e.V. bieten wir eine kostenfreie Erstberatung zur allgemeinen Datenschutzsituation an.
Mehr dazu unter:
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Fördermitglied
des Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. |
Hotellerie & Datenschutz |
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In der Hotellerie werden täglich viele personenbezogene Daten erfasst. Das betrifft insbesondere Gäste, Mitarbeiter und Lieferanten. Der Datenschutz, der den Umgang mit diesen Daten regelt, wurde in der Hotellerie lange vernachlässigt, die vorhandenen gesetzlichen Vorgaben wurden nicht oder nur unzureichend erfüllt. Der Hauptgrund hierfür ist, dass nicht bekannt ist, dass der Datenschutz gesetzlich vorgeschrieben ist. Insbesondere kleine und mittlere Beherbergungsstätten sind oft der Meinung, dass diese Regelungen nicht auf sie zutreffen. Doch das ist ein Irrtum! Unabhängig von der Größe des Hotels oder der Herberge gelten die unterschiedlichsten Gesetze und Regelungen, wie das Datenschutzgesetz, Teledienstgesetz, Teledienstdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz oder Meldegesetz. Ziel ist es, die Persönlichkeitsrechte eines jeden zu wahren und den Gästen und Mitarbeitern die Sicherheit zu geben, dass mit den persönlichen Daten sorgsam umgegangen wird. Bereits beim Internetauftritt der Hotels gilt es, Regelungen zu beachten. So wird durch das Teledienstgesetz die Notwendigkeit des Impressums geregelt. Die Kontaktaufnahme zum Hotel erfolgt in vielen Fällen über die Internetseiten oder Buchungssysteme. Hier empfiehlt es sich, eine Datenschutzerklärung im Internet zu veröffentlichen. Der Umfang der Meldepflicht für Gäste beim Check-in im Hotel wird durch die Meldegesetze der Länder geregelt. Wie damit umzugehen ist, liegt im Verantwortungsbereich der Hoteldirektion. Die Angebotserweiterung auf Telekommunikationsdienstleistungen in den Hotels, wie die Bereitstellung von Internetzugängen, stellt neue Anforderungen an die Hotelleitung. |
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