Die sieben wichtigsten Grundsätze zum Datenschutz
 
1. Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung

Von großer Bedeutung ist die Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten. Dieses ergibt sich insbesondere aus der Unsichtbarkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten.

Für die betriebliche Praxis des Datenschutzes kommt dem Datenschutzbeauftragten eine Schlüsselfunktion zu. Er muss bereits bestellt werden, wenn mehr als 9 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Wird die Grenze nicht überschritten, ist die Geschäftsführung für alle Datenschutzmaßnahmen verantwortlich. Der Datenschutzbeauftragte kann ein eigener Mitarbeiter sein, es ist aber auch möglich, einen externen Datenschützer zu bestellen. Die Hauptaufgabe des Datenschutzbeauftragten ist, eine Datenschutzorganisation aufzubauen und die Anforderungen, die sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz und den anderen Gesetzgebungen ergeben, umzusetzen. Er nimmt als internes Kontrollinstrument Überwachungsfunktionen wahr, berät die Geschäftsführung und schult die Mitarbeiter.

Ein weiterer Mechanismus, die Einhaltung von Datenschutzanforderungen in der betrieblichen Praxis zu überprüfen, ist die Durchführung eines (freiwilligen) Datenschutzaudits. Es kann intern oder von externen Einrichtungen durchgeführt werden. Das Audit soll insbesondere die Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten unterstützen.

Die Aufsichtsbehörde kontrolliert als staatliche Instanz die Ausführung der Anforderungen an den Datenschutz. So prüft sie Unternehmen unterschiedlichster Branchen und geht gemeldeten Datenschutzverstößen nach. Bei grob fahrlässigen Datenschutzverstößen kann sie Bußgelder bis 250.000 € festlegen.

Tipp | Ein Datenschutzverstoß wird i.d.R. nur auf Antrag verfolgt. So kann es lange gut gehen, mit personenbezogenen Daten wissentlich bzw. unwissentlich unsachgemäß umzugehen. Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sieht man sich neben möglichen Imageverlusten auch hohen Geldstrafen und Schadensersatzansprüchen bis hin zu Freiheitsstrafen gegenüber. Es ist vergleichbar mit dem Autofahren unter Alkohol: Es gibt zwar eine Promillegrenze, aber passieren darf auch in diesem Grenzbereich nichts.

Lassen Sie nichts anbrennen, betrieblicher Datenschutz ist proaktiv!

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2. Datenschutzgerechte Einwilligung
3. Verwendungszweck einer Datenverarbeitung
4. Umfang einer Datenverarbeitung
5. Wer weiß was über mich?
6. Gewährleistung der Datensicherheit
7. Akteure im Datenschutz
 
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