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| Die sieben wichtigsten Grundsätze zum Datenschutz | ||
| 1. | Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung |
Das Datenschutzrecht ist nicht ganz zu Unrecht eine komplizierte Materie. Schon ein Blick in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) treibt dem Laien regelmäßig Schweißperlen auf die Stirn. "Die sieben wichtigsten Grundsätze zum Datenschutz" sind der Versuch, das komplizierte Datenschutzrecht auf wenige zentrale Regeln zu reduzieren. Unter Datenschutz wird nicht der Schutz der Daten, wie oft angenommen, verstanden, sondern der Schutz der Personen, über die personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Der Datenschutz wahrt die Persönlichkeitsrechte von Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten. Die Ergreifung von geeigneten organisatorischen und technischen Maßnahmen zum Schutz aller Daten im Unternehmen sind die Schwerpunkte der IT-Sicherheit. Der Zweck des Datenschutzes besteht darin, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informelle Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für den Gedanken, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem - wann - welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz ist bestrebt, den so genannten "Gläsernen Menschen" zu verhindern. Die Bedeutung des Datenschutzes ist seit der Entwicklung der Digitaltechnik stetig gestiegen, weil Datenerfassung, Datenhaltung, Datenweitergabe und Datenanalyse immer einfacher werden. Technische Entwicklungen, wie Internet, E-Mail, Videoüberwachung, Mobiltelefon und elektronische Zahlungsmethoden, schaffen neue Möglichkeiten zur Datenverarbeitung. Dieser
Entwicklung steht eine gewisse Gleichgültigkeit großer Teile
der Bevölkerung gegenüber, in deren Augen der Datenschutz keine
oder nur eine geringe praktische Bedeutung hat. Vor allem durch die weltweite
Vernetzung, insbesondere durch das Internet, nehmen aber die Gefahren
hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten stetig zu. |
| 2. | Datenschutzgerechte Einwilligung | |
| 3. | Verwendungszweck einer Datenverarbeitung | |
| 4. | Umfang einer Datenverarbeitung | |
| 5. | Wer weiß was über mich? | |
| 6. | Gewährleistung der Datensicherheit | |
| 7. | Akteure im Datenschutz | |
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