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Der Umgang mit Gast- und Mitarbeiterdaten ist für jedes Unternehmen, ob klein oder groß, ein heikles Thema. Welche Daten dürfen erfasst und wie lange dürfen diese gespeichert werden? Wie müssen sie vor Unbefugten geschützt werden? Viele Punkte, die der Gesetzgeber vorgibt, müssen beachtet werden.

Auf all diese Fragen wird Ihr Datenschutzbeauftragter sicherlich eine Antwort gefunden haben. Unseren Erfahrungen nach ist die Funktion des Datenschutzbeauftragten aber oft eine Teilzeittätigkeit. Um Ihnen hier Sicherheit geben zu können, möchte DataSolution Thurmann Ihnen ein Datenschutz- oder IT-Sicherheitsaudit anbieten.

Sie können von uns für Ihr gesamtes Unternehmen, für Verfahren oder Produkte den Datenschutzstatus oder den IT-Sicherheitsstatus ermitteln lassen. Mit dem unvoreingenommenen Blick von außen erkennen wir möglichen Handlungsbedarf. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Testat, das Sie als Nachweis verwenden können. Der Abschlussbericht des Audits listet für alle Kriterien auf, ob und wie diese erfüllt werden. Im Zuge eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses kann Ihr Datenschutzbeauftragter oder Ihre IT-Abteilung Maßnahmen ergreifen, die den Umgang mit den Ihnen anvertrauten Daten verbessern und Missbrauch vermeiden.

Durch eine zielorientierte Umsetzung reduzieren Sie das Risiko, sensible Daten zu verlieren, einen Imageverlust zu erleiden oder gar verklagt zu werden.

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