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Soweit automatisierte Verarbeitungen besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen, obliegt dem Datenschutzbeautragten neben der Beratung auch die Pflicht zur Vorabkontrolle vor Beginn der Verarbeitung.

Dem Einsatz von Buchungs- und Reservierungssystemen sowie Custemer-Relationship-Management-Systemen (CRM) wird bei in der Hotellerie besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

 

 

 

 

 

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