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Erstellung von Nutzungs- und/oder Betriebsvereinbarungen
 

Heutige IT-Systeme sind durchgängig geeignet zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Als Beispiel seien hier private Internetnutzung am Arbeitsplatz, Zeiterfassungs- und Personalcontrollingsysteme zu nennen.

Diese Systeme sind mitbestimmungspflichtig und dürfen nur nach Zustimmung der Mitarbeiter und des Betriebsrates betrieben werden. Es geht selten darum, ob dem System zugestimmt werden soll. Vielmehr geht es um die Gestaltungsfragen, die die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten angemessen beachten. Die zielgerichtete Information und Beratung des Betriebsrats kommt dabei unmittelbar dem gesamten Mitbestimmungsprozess zugute.

DataSolution begutachtet betriebliche und systemtechnische Unterlagen und stellt inhaltlich die Erarbeitung von arbeitnehmerorientierten Regelungsthemen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat dar. Wir unterstützen bei der Formulierung von Betriebsvereinbarungen.

 

 

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