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Die
allgemeine Datenschutzanalyse zur Ermittlung der datenschutzrechtlichen
Belange gemäß BDSG beinhaltet nachfolgende Leistungen:
Einführungsgespräch zu Datenschutz- und Datensicherheitsaspekten
Durchführung
einer Kurzbefragung zur Analyse des aktuellen Datenschutzstandes
Erstellung eines
Maßnahmenkataloges aus der Kurzbefragung
Einsichtnahme der
Internetpräsenz
Vorabkontrolle Kontaktformulare,
Newsletter, Impressum und der Datenschutzerklärung, soweit ___vorhanden
Beratung zur Bestellung
eines Datenschutzbeauftragten
Prüfung Meldepflicht
Recherchen zu kundenbezogene
Regelungen
Risiko-/Wahrscheinlichkeitsanalyse
Telefonische Beratung
Die
Geschäftsleitung erhält im Ergebnis einen Bericht (ca. 10 Seiten)
inklusive Netzwerkdiagramm zur Risiko-/Wahrscheinlichkeitsanalyse. Anhand
dieses Berichtes können Entscheidungen zur weiteren Vorgehensweise
getroffen werden.
Die
allgemeine Datenschutzanalyse wird im Rahmen der Angeboterstellung durchgeführt
und ist unentgeltlich. Die Geschäftsleitung oder ihre Vertretung
muss einen Zeitaufwand von ca. 2 Stunden zur Kurzbefragung einplanen.
Auch eine Telefonkonferenz ist zu diesem Zeitpunkt möglich.
In
§ 9 BDSG ist geregelt, dass jedes Unternehmen alle erforderlichen
technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen muss, um die
Ausführungen der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten. Die
technische und organisatorische Bestandsanalyse baut auf die allgemeine
Datenschutzanalyse auf. Alle behandelten Themen werden tiefgründig
betrachtet.
Durchführung der datenschutzrechtlichen Bestandsanalyse
Durchführung
der technisch-organisatorischen Bestandsanalyse
Durchführung
der IT-Sicherheitsanalyse
Erstellung eines
Maßnahmenkataloges aus der Ist-Analyse
Anlegen einer elektronischen
Datenschutzakte
Vorarbeiten zur Erstellung
einer internen Verarbeitungsübersicht
Vorarbeiten zur Darstellung
datenschutzrelevanter Geschäftsprozesse
Prüfung von
Formularen auf Datenschutzkonformität
Prüfung von
Verträgen Dritter, die Datenschutzkonformität verlangen
Vorabkontrolle der
eingesetzten Software
Prüfung weiterer
automatisierter Verfahren mit personenbezogenen Daten
Prüfung Datenübermittlung
personenbezogener Daten
Prüfung Marketingmaßnahmen
im Rahmen des BDSG und Unlauteren Wettbewerbsgesetz (ULG)
Analyse der Aktivitäten
der EDV-Administration, insbesondere bei externer Administration via ___Fernwartung
Recherchen zu kundenbezogene
Regelungen
Zusätzlicher
Arbeitsaufwand für Abstimmungsgespräche
Die
Geschäftsleitung erhält im Ergebnis eine Ist-Analyse, die alle
datenschutzrechtlichen Aspekte beleuchtet. Anhand dieser Analyse wird
eine ToDo-Liste mit allen Sofortmaßnahmen erstellt.
Die Geschäftsleitung oder ihre Vertretung muss einen Zeitaufwand
von ca. 2 - 3 Arbeitstagen zur Bestandsanalyse einplanen.
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